Handyordnung
(beschlossen durch die Schulkonferenz am 30.09.2025)
Anpassung zum 20.04.2026
1. Grundsätze
Die Nutzung digitaler Endgeräte (Handys, Smartwatches, Tablets) im Schulalltag soll klar geregelt werden, um Lernprozesse zu unterstützen, Ablenkungen zu minimieren und das soziale Miteinander zu fördern. Diese Ordnung schafft Transparenz und Verbindlichkeit für alle Beteiligten.
2. Nutzung digitaler Endgeräte im Schulalltag
2.1. Allgemeine Regelungen
Auf dem gesamten Schulgelände (Gebäude, Sportstätten, Schulhof ab Markierungslinie) ist die private Nutzung von Handys und Smartwatches für Schülerinnen und Schüler grundsätzlich untersagt. Ausnahme: Die Handynutzung ist in der Mittagspause auf dem Schulhof gestattet.
Zu Beginn jeder Stunde werden alle Handys (auch Zweithandys) in der Handygarage bei der Lehrkraft abgelegt. Zum Ende jeder Stunde (bzw. Doppelstunde) werden die Handys wieder an den Schüler / die Schülerin ausgegeben. Die Maßnahme ist durch § 53 Abs. 2 SchulG NRW rechtlich gedeckt. Während Prüfungen sind Handys auszuschalten und in der Handygarage bei der Lehrkraft abzulegen. Ton-, Bild- und Videoaufnahmen mit Handys sind verboten. Verstöße sind dagegen sind ggf. Straftaten im Sinne der §§ 201, 201a Strafgesetzbuch und können zur Anzeige gebracht werden.
2.2. Sonderregelungen
Dringende Fälle: Schülerinnen und Schüler sind über das Sekretariat (Tel.: 0 21 31 / 66 19 980) für Eltern während der Unterrichtszeit erreichbar.
Medizinische Gründe: Schülerinnen und Schüler, die aus gesundheitlichen Gründen auf ein digitales Gerät angewiesen sind, können eine Ausnahmegenehmigung bei der Schulleitung beantragen.
Tablets: Bei privater Nutzung von Tablets (bspw. Spielen im Unterricht) wird das Tablet von der Lehrkraft eingezogen und am Ende der laufenden Unterrichtsstunde wieder ausgehändigt, da das Tablet ggf. für nachfolgende Unterrichtsstunden genutzt werden muss.
3. Konsequenzen bei Verstößen
Verstöße gegen die Handyordnung können erzieherische Einwirkungen und/oder Ordnungsmaßnahmen (§ 53 SchulG) nach sich ziehen: Im Rahmen der zu treffenden
Entscheidung sind alle Umstände des Einzelfalls einzubeziehen. Siehe Details in den PDF Handyordnung.
4. Kommunikation und Transparenz
Diese Ordnung wird unmittelbar nach den Herbstferien 2025 im Rahmen der Schulversammlungen der SV in allen Klassen vorgestellt werden. Sie ist auf der Schulhomepage sowie als Aushang im Schulgebäude einsehbar. Eine übersichtliche Darstellung wird in allen Unterrichtsräumen ausgehängt.
Erziehungsberechtigte werden über die Regelungen schriftlich informiert. Die Einhaltung der Regelungen wird regelmäßig überprüft und bei Bedarf in einem partizipativen Prozess überarbeitet.
5. Inkrafttreten und Überprüfung
Diese Ordnung tritt am 20.04.2026 in Kraft und wird in der Woche vor jeden Ferien durch den AK Handynutzung überprüft. Anpassungen erfolgen auf Grundlage von Evaluationen und schulischen Bedarfen und mit Beschluss der Schulkonferenz.
Städtische Realschule Kaarst
Kaarst, 30.09.2025
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