Wo Menschen miteinander arbeiten und lernen, können sie ihr Zusammenleben erleichtern, wenn sie sich an ungeschriebene oder aufgeschriebene Regeln halten.

Jeder Spaß, auch mit Worten, hört spätestens da auf, wo er anderen weh tut, Gewalt in jeder Form hat an unserer Schule nichts zu suchen, sie kann und darf nie ein Mittel der Auseinandersetzung sein.

In unserer Schule sollen sich alle wohlfühlen: Schüler, Lehrer, Eltern, die zur Schule kommen, und Gäste. Kinder, Jugendliche und Erwachsene wollen miteinander reden und arbeiten, gemeinsam etwas planen und durchführen. Dabei muss es gerecht zugehen, und die Schwächeren sollen geschützt werden. Um dies zu gewährleisten, haben wir uns die folgende Hausordnung gegeben:


1. Grundregeln

1.1 Niemand darf einem anderen körperlichen oder seelischen Schaden zufügen.

1.2 Jeder muss in Ruhe arbeiten können.

1.3 Darum ist es auch erforderlich, dass alle pünktlich anfangen und aufhören.

1.4 Die Schule gehört uns allen. Wer etwas beschädigt, muss den Schaden melden (dem Klassenlehrer, dem Fachlehrer, in der Pause dem aufsichtführenden Lehrer, dem Hausmeister oder im Sekretariat). Wer mutwillig etwas beschädigt hat, muss den Schaden in Ordnung bringen oder ihn bezahlen. Selbstverständlich darf weder Schuleigentum (z.B. Möbel, Bücher) noch das Eigentum von Mitschülern (z.B. Federmäppchen) beschädigt oder bemalt werden.

1.5 Werfen mit (Schnee-) Bällen (ausgenommen Softbälle), Steinen oder mit anderen Gegenständen, Schlindern auf dem Schulhof im Winter und Rad fahren auf dem Schulgelände können wegen der damit verbundenen Unfallgefahren nicht erlaubt werden.
Aus den gleichen Gründen dürfen Skateboards während der allgemeinen Unterrichtszeit und auf dem Schulweg nicht benutzt werden.
Um einen freien Zugang zu den Toiletten zu ermöglichen, sollte sich direkt vor den Toiletten niemand aufhalten.

1.6 In der Schule wollen wir uns wohlfühlen. Dazu gehört auch, dass ihr das Spucken im Gebäude und auf dem Schulgelände unterlasst. Wenn Papier und Abfälle herumliegen, wenn Wände verschmutzt und verschmiert werden, wenn ständig Lärm ist, dann wird es für alle ungemütlich und unfreundlich.
Ihr müsst die Räume, in denen ihr gearbeitet habt, so verlassen, dass die Nächsten nicht erst aufräumen müssen. Auf diese Weise erleichtert ihr auch dem Reinigungspersonal die Arbeit.

1.7 Bringt möglichst kein Geld und keine Wertsachen mit in die Schule. Wenn ihr doch einmal Geld braucht, lasst es nicht in der Schultasche, sondern bewahrt es sorgfältig auf.

1.8 Verhaltet euch auf dem Weg zur Schule und auf den Unterrichtsgängen so, dass niemand gefährdet oder belästigt wird.

1.9 Während des Unterrichts sind Essen und Trinken und das Kauen von Kaugummi nicht erlaubt.

1.10 Handys müssen in Gebäuden und auf den Pausenhöfen der 5. - 8. Klassen ausgeschaltet sein. Eine Benutzung erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr auf dem 9/10er Schulhof. Schadensersatzansprüche gegenüber anderen bestehen in der Schule nicht.

Über diese Grundregeln hinaus, mit denen sich schon viele wichtige Fragen lösen lassen, sind einige Einzelregelungen nötig:

2. Betreten und Verlassen der Schule

2.1 Die Aufsicht beginnt 15 Minuten vor Unterrichtsbeginn.
Zweiräder stellt ihr in den dafür vorgesehenen Fahrradständern ab. Der Stellplatz gehört nicht zum Schulhof, deshalb darf sich in den Pausen dort niemand aufhalten.
Das Fahren mit Zweirädern auf dem Schulgelände ist aus Sicherheitsgründen untersagt.
Nach dem Unterricht in Fachräumen sucht ihr den Schulhof auf. Die Taschen dürft ihr wegen der Unfallgefahr nicht in den Gängen abstellen.

2.2 Während des Unterrichts und in den Pausen dürft ihr das Schulgelände nicht verlassen (außer zu angeordneten Unterrichtsgängen). Diese Regelung ist aus versicherungsrechtlichen Gründen notwendig.


3. Pausen und Unterrichtsbeginn

3.1 In den „Fünf-Minuten-Pausen“ bleibt ihr in der Klasse, wenn ihr nicht den Unterrichtsraum wechseln müsst.

3.2 In den beiden großen Pausen geht ihr unaufgefordert auf den Schulhof.
Die Regenpausen werden durch dreimaligen Gong angekündigt, die Ordnung für Regenpausen hängt in allen Klassenräumen aus.

3.3 Ist zehn Minuten nach Unterrichtsbeginn noch kein Lehrer bei der Klasse, so meldet der/die Klassensprecher/in oder sein/e Stellvertreter/in dies im Sekretariat.

3.4 Aus organisatorischen Gründen muss der Pausenaufenthalt folgendermaßen geregelt werden:
Klassen 5 und 6: Hof Neusser Straße
Klassen 7 und 8: Innenhof Halestraße
Klassen 9 und 10: Hof Anbau


4. Drogen und gefährliche Gegenstände

Der Konsum und das Mitbringen von Alkohol, der Konsum von Nikotin oder anderen Rauschmitteln sowie das Mitbringen von Waffen (z.B. Messer, Feuerzeuge, ...) und Feuerwerkskörpern ist auf dem Schulgelände verboten. Das gilt auch für Schulveranstaltungen und für den Weg dahin (z.B. Sportunterricht, Museumsbesuch, Klassenfahrten ...).


5. Unterrichtsende

Nach Unterrichtsschluss säubert ihr euren Platz und stellt euren Stuhl hoch. Ihr verlasst das Schulgelände nach Ende des Unterrichts ohne Verzögerung.


6. Ordnungsdienste

Alle Schülerinnen und Schüler sind für die Ordnung und Sauberkeit in ihrer Klasse verantwortlich. Der Ordnungsdienst der Klasse sorgt für Kreide und eine saubere Tafel. Nach der letzten Unterrichtsstunde überprüft er den Zustand des Klassenraumes und räumt - falls erforderlich - auf.

Der Schulhofdienst der Klassen 5 - 10 säubert während der Pausen und nach Unterrichtsende das Schulgelände.

 

Halten sich alle an diese Ordnung, kann Schule in einer angenehmen Arbeitsatmosphäre stattfinden.
Zusätzliche Informationen zur Schul- und Hausordnung


Verhalten vor Beginn des Unterrichts und nach Unterrichtsschluss
Die Schüler/innen warten auf dem Schulhof und begeben sich um 7.55 Uhr zum vereinbarten Treffpunkt. Beginnt der Unterricht erst zur 2. Stunde, so warten die Schüler/innen auf dem Schulhof an der Neusser Straße. Fachräume werden grundsätzlich nur mit dem Fachlehrer betreten. Nach Unterrichtsschluss sollen sich die Schüler/innen direkt nach Hause begeben.


Verlassen des Schulgeländes
Schüler der Klassen 5 - 10 dürfen das Schulgelände während der Unterrichtszeit einschließlich der Pausen nicht verlassen.

Es ist sehr wichtig, dass die Eltern ihre Kinder zu verkehrsgerechtem Verhalten und äußerster Vorsicht im Straßenverkehr anhalten. Räder sind nur bei einer Entfernung von über 2 km versichert. Es empfiehlt sich also, dass die Kinder, die in unmittelbarer Nähe der Schule wohnen, zu Fuß kommen, zumal eine Beschädigung der Räder auch auf dem Schulgelände nicht verhindert werden kann. Es muss auch seitens der Eltern den Kindern dringend klargemacht werden, dass es sich auch bei „geringfügigeren“ Tatbeständen (z.B. das Abschrauben des Ventils) um vorsätzliche Sachbeschädigung und nicht um einen Streich handelt.


Geld und Wertgegenstände
Geld und Wertgegenstände sind nicht versichert. Die Benutzung von elektronischen Musik- und Spielgeräten wie Walkman, Discman, MP3-Player, Gameboy usw. ist auf dem gesamten Schulgelände untersagt. Werden derartige Geräte dennoch benutzt, werden sie eingezogen und nur an die Erziehungsberechtigten wieder ausgegeben. Ebenso ist der Gebrauch von Handys im Schulgebäude und auf den Schulhöfen 5 - 8 untersagt.


Sachbeschädigung oder Zerstörung in der Schule
Es muss darauf geachtet werden, den Verursacher herauszufinden. Die Eltern müssen Schadenersatz leisten, zumal unserer Schule nur ein begrenzter Betrag für Reparaturen und Renovierungen zur Verfügung steht. Je mehr repariert werden muss, umso weniger bleibt für wünschenswerte Renovierungen übrig.


Unfälle auf dem Schulweg
Alle Unfälle, die sich auf dem Schulweg und in der Schule ereignen, müssen dem Sekretariat gemeldet werden (siehe Blatt „Meldepflicht bei Schulunfällen“).


Nacharbeiten versäumten Stoffes
Bei jedem Unterrichtsversäumnis muss der/die Schüler/in den in dieser Zeit durchgenommenen Stoff nacharbeiten.


Vorgehen bei Fragen und Problemen
1. Man spricht die betroffene Lehrperson selbst an. Wenn keine Lösung gefunden wird, wendet man sich
2. an die Klassenlehrerin oder den Klassenlehrer oder die Schulsozialarbeiter/innen und
3. erst zuletzt an die Schulleitung.